Gesetzlich Krankenversicherte
Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Einen Wechsel der Krankenversicherung müssen die Patient*innen den Therapeut*innen zeitnah mitteilen. In der Psychotherapeutischen Sprechstunde klären die Patient*innen mit den Therapeut*innen, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. Eine reine Erziehungs-, Paar-, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten.
Privatpatient*innen
Die Kosten für Ihre Behandlung werden in der Regel von den privaten Krankenkassen übernehmen. Bitte informieren Sie sich vor dem Erstgespräch über die entsprechenden Modalitäten bei Ihrer Krankenkasse (Wie viele Sitzungen werden pro Jahr in welcher Höhe erstattet? Welche Dokumente werden benötigt? Wird ein Gutachten benötigt?). Lassen Sie sich ggf. Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie zusenden. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP/GOÄ). Wir berücksichtigen die Abrechnungsempfehlung vom 01. Juli 2024.
Selbstzahlende
Sie können die Kosten für die Psychotherapie auch selbst übernehmen. Von dieser Behandlung wissen nur Sie und das Praxisteam, sodass potenzielle Nachteile (bzgl. einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Verbeamtung etc.) vermieden werden. Alle entstehenden Kosten werden Ihnen transparent mitgeteilt. Das Honorar wird Ihnen am Ende des Monats privat in Rechnung gestellt.
